VERRECHNUNG
Im Betrag inbegriffen sind die gesamten Untersuchungsunterlagen und alle therapeutischen Maßnahmen, sowie die Kontroll-/Haltegeräte. Für die interzeptive Behandlung nach § 153a ASVG muss je nach Behandlungsaufwand mit Kosten von Euro 1.400,00 bis Euro 1.900,00 gerechnet werden. Für die in der Regel 2 – 3jährige festsitzende Behandlung/ Hauptbehandlung nach § 153a ASVG fallen Kosten in der Höhe von Euro 5.300,00 bis Euro 6.800,00 an. Für die IOTN-Feststellung werden Euro 60,00 verrechnet. Weitere Kosten erfahren Sie gerne bei unserem Beratungsgespräch in der Ordination.Grundsätzlich gibt es in unserer Praxis keine Direktverrechnung mit den Kassen. Sie können jedoch die Rechnung zu der jeweiligen Krankenkasse schicken und Sie erhalten einen bestimmten Betrag rückerstattet. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Höhe des Betrages bei Ihrer Krankenkasse.
Kontrolltermine
Bitte nehmen Sie zu Ihrem Kontrolltermin die von Ihnen verwendeten Zahnputz-
sachen und alle Teile der eingegliederten Zahnspange mit.